Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,

„Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 gelten neue Regelungen für alle Kindertageseinrichtungen und die nach § 43 Abs. 1 SBG VIII erlaubnispflichtige Kindertagespflege.“ (Newsletter 318 /Bayrisches Staatsministerium für Familie; Arbeit und Soziales)

Konkret heißt das für Sie, dass wir im neuen Krippenjahr 20/21 mit der Erfassung und Einsicht der Impfbücher beginnen. Das betrifft alle Kinder die bereits in der Einrichtung sind. Wir kommen im September auf Sie zu.

Kinder, die neu in die Kinderkrippe kommen, müssen vor der Aufnahme erfasst werden.

Wir kontrollieren die altersgerechte Masernimpfung oder einen ärztlichen Nachweis einer Immunität gegen Masern. Sollte diese nicht vorliegen, müssen wir Meldung im Gesundheitsamt machen. Weiter wird das zuständige Gesundheitsamt entscheiden, ob ein Kind betreut werden darf oder nicht.

Das Lummerland-Team

von Verwaltung

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