Kinder entschuldigen / unentschuldigte Kinder
Liebe Eltern,
wie Sie bereits aus unserer Konzeption entnehmen konnten, beginnt unsere Kernzeit um 08:30 Uhr.
Damit wir pünktlich mit der pädagogischen Arbeit beginnen können, sollen die Kinder zu dieser Zeit anwesend sein.
Zudem ist es wichtig, die Kinder, die nicht in die Einrichtung kommen bis dahin zu entschuldigen.
So können wir unsere Arbeit planen und wissen Bescheid.
Entschuldigen können Sie die Kinder per Telefon, per E-Mail oder über unsere Kita-App.
Am einfachsten wäre es für uns, wenn Sie ihr Kind per Kita-App mit "KRANK" oder "Macht frei / einen Ausflug, Arzttermin" entschuldigen.
Telefon: 08773/7089864
E-Mail: Kinderkrippe@gemeinde-neufahrn.de
Es kommt nicht selten vor, dass Kinder unentschuldigt fehlen. Hierzu der Auszug aus unserer Benutzersatzung:
§12 Ausschluss vom Besuch, Kündigung durch die Gemeinde
(1) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weitern Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn
1. das Kind innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2 Wochen lang unentschuldigt gefehlt hat;
2. das Kind innerhalb des laufenden Besuchsjahres insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt gefehlt hat;
Wir erwarten nichts Unmögliches, nur am selbigen Tag ein kurzer Anruf, eine E-Mail mit einer Entschuldigung oder eine Abmeldung per KiTa-App.
Das Lummerland-Team
von Verwaltung
Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
„Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 gelten neue Regelungen für alle Kindertageseinrichtungen und die nach § 43 Abs. 1 SBG VIII erlaubnispflichtige Kindertagespflege.“ (Newsletter 318 /Bayrisches Staatsministerium für Familie; Arbeit und Soziales)
Konkret heißt das für Sie, dass wir im neuen Krippenjahr 20/21 mit der Erfassung und Einsicht der Impfbücher beginnen. Das betrifft alle Kinder die bereits in der Einrichtung sind. Wir kommen im September auf Sie zu.
Kinder, die neu in die Kinderkrippe kommen, müssen vor der Aufnahme erfasst werden.
Wir kontrollieren die altersgerechte Masernimpfung oder einen ärztlichen Nachweis einer Immunität gegen Masern. Sollte diese nicht vorliegen, müssen wir Meldung im Gesundheitsamt machen. Weiter wird das zuständige Gesundheitsamt entscheiden, ob ein Kind betreut werden darf oder nicht.
Das Lummerland-Team
von Verwaltung
Einführung des Bayrischen Kindergeldes
„Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft.
…Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Eltern bei passender Gelegenheit auf die Möglichkeiten der Beantragung des Krippengeldes hinweisen könnten.“ (312.Newsletter/ Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
von Verwaltung